Mindestanforderung: Formular Abfallinformation

 

Je nach Abfallart (Schlnr), Menge und Zieldeponie ergeben sich unterschiedliche Vorgangsweisen (es ist in jedem Fall vor Neuanlieferungen die vorherige Kontaktaufnahme erforderlich):

 

Schlnr Bezeichnung Zieldep. Bedingung erforderliche Unterlagen und Hinweise
 
31411‑45 Bodenaushubmaterial rein

HD

LD

<2.000 to Abfallinformation1
 
31411‑29 Bodenaushubmaterial rein

HD

LD

>2.000 to Beurteilungsnachweis2
Abfallinformation1
 
31411-30 Bodenaushub Klasse A1

HD

LD

  Beurteilungsnachweis2
Abfallinformation1
31411‑31 Bodenaushub Klasse A2
31411‑32 Bodenaushub Klasse A2G
 
31411‑33 Bodenaushub Inertabfallqualität

HD

LD

  Beurteilungsnachweis2
Abfallinformation1
ALSAG-pflichtig >30%3
 
31425 Erdaushub mit BRM-Qualität

HD

LD

  Beurteilungsnachweis2
Abfallinformation1
ALSAG-pflichtig >30%3
 

31423-36

31424-37

ölverunreinigte Böden RS-Deponie-Qualität

sonstig verunr. Böden RS-Deponie-Qualität

LD

  Beurteilungsnachweis2
Abfallinformation1
ALSAG-pflichtig >30%3
 
31407-17 Keramik HD
LD
lt. DVO Anlage 2 Liste I+II Abfallinformation1
ALSAG-pflichtig4
31408-17 Glas (zB Flachglas)
31409 Bauschutt
31410 Straßenaufbruch

31427-17

Betonabbruch

31414

Schamotte HD
LD
lt. DVO Anlage 2 Liste II Abfallinformation1
ALSAG-pflichtig4
31409 zementgeb. Holzwolledämmplatten oder Holzspanbeton (Heraklith)
31416 Mineralfasern
 31438 Gips 
54912 Bitumen, Asphalt
 
31412 Asbestzement HD   KEINE ÜBERNAHME
LD verpackt
(BigBags)
Abfallinformation1
Begleitschein-pflichtig5
ALSAG-pflichtig4
31437 Asbestabfälle, Asbeststäube HD
LD
  KEINE ÜBERNAHME
 
... alle sonstigen zur Ablagerung auf der jeweiligen Deponie genehmigten Abfälle LD <15to6 Abfallinformation1
ALSAG-pflichtig4
LD
HD
  Beurteilungsnachweis2
Abfallinformation1
ALSAG-pflichtig4

 

1 Abfallinformation: Für die Anlieferung ist ein Abfallinformations-Formular lt. Deponieverordnung durch den Anlieferer auszustellen, zu unterfertigen und an die Deponie zu übermitteln. Hierfür steht das Formular-Abfallinformation auf unserer Homepage zur Verfügung bzw. können auch die Formulare des Bundesministeriums oder das elektronische Formular unter edm.gv.at verwendet werden.
2 Beurteilungsnachweis: Für die Anlieferung ist eine grundlegende Charakterisierung nach Deponieverordnung in Form eines chemischen Gutachtens durch eine Fachanstalt erforderlich.
3 ALSAG-pflichtig >30%: Das angelieferte Material ist lt. Altlastensanierungsgesetz idgF bei einem Anteil an bodenfremden Bestandteilen von größer 30% (Bestimmung durch Fachanstalt im Gutachten erforderlich) ALSAG-pflichtig. Der ALSAG auf Baurestmassendeponie beträgt € 9,20 / to. Der ALSAG wird zusätzlich zum Deponientgeld an den Anlieferer verrechnet und von uns an das Finanzministerium abgeführt.
4 ALSAG-pflichtig: Das angelieferte Material ist lt. Altlastensanierungsgesetz idgF ALSAG-pflichtig. Der ALSAG auf Baurestmassendeponie beträgt € 9,20 / to, auf Reststoffdeponie € 20,60 / to. Der ALSAG wird zusätzlich zum Deponientgeld an den Anlieferer verrechnet und von uns an das Finanzministerium abgeführt.
5 Begleitschein: Für den Transport des Abfalles ist ein Begleitschein lt. Abfallnachweisverordnung mitzuführen und auf der Deponie zu übergeben.
6 Kleinmengenregelung <15to je Abfallbesitzer und Jahr, gemäß DVO §13 Abs (2).